Der Brief vom Sozial-Ministerium
geht an eine bestimmte Person.
Diese Person kann die Gutscheine abholen.
Wenn die Person die Gutscheine nicht selbst holen kann,
kann sie eine Vertretung schicken.
Die Vertretung muss diese Dinge mitbringen:
- Eine Vollmacht. Das ist eine Bestätigung, dass die Vertretung die Gutscheine holen darf.
- Den Brief vom Sozial-Ministerium.
- Einen Lichtbild-Ausweis, zum Beispiel den Führerschein, Reisepass oder Personal-Ausweis.
Die Schritt-für-Schritt Anleitung zeigt Informationen, die für Sie gelten.